Zur Antragstellung in der Führerscheinstelle benötigen wir:
- 2 Lichtbilder
- 1 Bescheinigung über Sehtest
- 1 Bestätigung eines Lehrgangs für Erste Hilfe. (DRK) - 1 Kopie vom Personalausweis ( Vorder- und Rückseite )
Der Führerscheinantrag kann erst eingereicht
werden wenn alle Unterlagen vollzählig sind.
- Gebühren für den Führerscheinantrag:
Ersterteilung 44,70 € Erweiterung 43,90 €
- Gebühr für Zusendung des Führerscheins : 5,10 €
Führerschein mit 17 ( BF17 )
- Zusätzliche Kosten je Begleitperson : 8,50 €
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben , mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein .
Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der Ausbildung in der Führerscheinklasse B ( PKW ).
Zum Bearbeitungsablauf
Der Führerscheinantrag wird von der Führerscheinstelle Neuruppin nach Flensburg ins Kraftfahrbundesamt
geschickt.
Bevor von dort kein entsprechender Bescheid vorliegt , dürfen keine Prüfungen durchgeführt werden.
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters für die Führerscheinklasse erfolgen .
(Kl. A und B: 18.Lebensjahr; Kl. BF17 : 17.Lebensjahr ; Kl. A1: 16. Lebensjahr )
Für Rücksprachen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.